Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fasciotens GmbH,
(die „Gesellschaft“)

1. Vorbemerkung

  • 1.1 Die Gesellschaft ist in dem Bereich der Medizintechnik tätig und bietet seinen Geschäftspartnern Technologien und Dienstleistungen in den erforschten Medizinprodukten an. In diesem Rahmen hat die Gesellschaft medizintechnische Geräte zur Operation und postoperativen Versorgung am offenen Bauch von Menschen entwickelt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) dienen der Vereinheitlichung der Vermarktung und des Verkaufs der Produkte der Gesellschaft („Produkt“ oder „Ware“).
  • 1.2 Die Gesellschaft beabsichtigt, sowohl Händlern als auch etwaigen Endkunden (beispielsweise Krankenhäusern) (beide „Kunde“, „Vertragspartner“ oder „Käufer“) die Medizintechnik zu verkaufen. Nachstehende AGB gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Mit anderen Vertragspartner – insbesondere Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB) – wird ein Vertragsschluss nicht beabsichtigt.

2. Geltungsbereich

  • 2.1 Die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB gelten für sämtliche vertragliche Beziehungen, die über das Online-Angebot sowie beim analogen Vertrieb im Verhältnis zur Gesellschaft eingegangen werden.
  • 2.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners dessen Leistungen vorbehaltlos annimmt.
  • 2.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Gesellschaft maßgebend.
  • 2.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss der Gesellschaft gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • 2.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

3. Vertragsschluss; Bestellabwicklung

  • 3.1 Alle Angaben der Gesellschaft zu Waren und Preisen vor Vertragsschluss sowie das Angebot zum Vertragsschluss selbst, sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Gesellschaft dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen die Gesellschaft sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten hat. Ein Vertragsschluss kann sowohl online über den Online-Shop als auch analog im Wege der schriftlichen Einigung zum Vertragsschluss erfolgen.
  • 3.2 Die Angebote der Produkte im Online-Shop stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar, der lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden darstellt, ein verbindliches Angebot abzugeben
  • 3.3 Beim Online-Shop kann der Kunde das gewünschte Produkte der Gesellschaft auswählen und über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert, die Einwilligung zu seiner Datenverwendung durch die Gesellschaft abgibt und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
  • 3.4 Die Gesellschaft schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim der Gesellschaft eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Gesellschaft zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Für den Fall, dass technische Probleme auftreten sollten oder an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse nicht zugestellt werden kann, so kann die Annahme des Angebotes auch durch Zusendung der bestellten Waren innerhalb von zehn Tagen erfolgen. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung).
  • 3.5 Sofern es zum analogen Vertragsschluss kommt, gilt die Bestellung der Ware durch den Käufer als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden, so dass erst hierdurch ein Vertragsschluss vorliegt. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Käufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
  • 3.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache gewählt wird und seitens der Gesellschaft akzeptiert wurde.

4. Lieferung, Warenverfügbarkeit

  • 4.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der Gesellschaft bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 3 Monate ab Vertragsschluss.
  • 4.2 Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung; Lieferengpässe in der Produktion), wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert, wobei eine Mitteilung des voraussichtlich neuen Liefertermins erfolgen soll. Sofern dieser Liefertermin widererwarteten nicht erfüllt werden kann, ist die Gesellschaft berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstatten. Darüber hinaus gehende Ansprüche aus der Nichtleistung der Gesellschaft sind seitens des Käufers ausgeschlossen.
  • 4.3 Ein Lieferverzug tritt erst durch eine schriftliche Mahnung des Käufers ein. Ein Verzugsschadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Im Fall des schuldhaften Lieferverzugs, kann der Käufer einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert)für jede vollendete Kalenderwoche, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware. Der Gesellschaft bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
  • 4.4 Sofern die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, so wird die Lieferung regelmäßig durch die Gesellschaft vollzogen. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  • 4.5 Eine Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt entweder durch einen Zwischenhändler oder im Wege des Versendungskaufes unter Hinzunahme eines Spediteurs (inkls. der Gefahrtragung) im Sinne der Ziffer 4.6.
  • 4.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  • 4.7 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer oder ihm zurechenbare Personen vertretenden Gründen, so ist die Gesellschaft berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehrkosten (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

5. Preise und Versandkosten

  • 5.1 Die Preise richten sich grundsätzlich nach einer getrennten Vereinbarung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern nicht ein Preis ausdrücklich (schriftlich) angeben wurde. Die Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • 5.2 Die Kosten für den Standartversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt die Gesellschaft. Beim Versendungskauf, einem Versand außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder des Versandes aus sonstigen Gründen des Käufers trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung.
  • 5.3 Soweit nichts anderes vereinbart und dies gesetzlich zulässig, trägt der Käufer die Kosten eines etwaigen Rückversandes oder der seitens der Gesellschaft unverschuldeten Neulieferung.
  • 5.4 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Die Gesellschaft behält sich vor, im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehungen jederzeit eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein solcher Vorbehalt wird im Rahmen der Auftragsbestätigung erklärt.
  • 5.5 Der Käufer kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist – ohne dass es einer Mahnung bedarf – in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt der Gesellschaft vorbehalten. Der Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
  • 5.6 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  • 5.7 Die Gesellschaft ist zur Leistungsverweigerung und (ggfs. nach Fristsetzung) vom Vertrag zurückzutreten berechtigt, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf Kaufpreiszahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann die Gesellschaft den Rücktritt auch sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

  • 6.1 Die Gesellschaft behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Gesellschaft aus dem Kaufvertrag und etwaiger laufender Geschäftsbeziehungen (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  • 6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat die Gesellschaft unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändung) auf die der Gesellschaft gehörende Ware erfolgen.
  • 6.3 Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
  • 6.3.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Gesellschaft als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Gesellschaft Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  • 6.3.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe etwaigen Miteigentumsanteils der Gesellschaft gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an die Gesellschaft ab. Die Gesellschaft nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 6.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

7. Sachmängelgewährleistung

  • 7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde oder sonst zu Lasten der Weiterverwertung verwendet wurde.
  • 7.2 Grundlage der Mängelhaftung der Gesellschaft ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffenen Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von der Gesellschaft (insbesondere in Katalogen oder auf der Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden.
  • 7.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) führen in keinem Fall zu einer Haftung der Gesellschaft.
  • 7.4 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so hat der Käufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige gegenüber der Gesellschaft zu machen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder unverzügliche Mängelanzeige (im Sinne des § 377 Abs. 2 ZPO), ist die Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  • 7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die Gesellschaft zunächst zwischen Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelhaften Sache (Ersatzlieferung) wählen. Das Recht zur gesetzlichen Nacherfüllungsverweigerung bliebt unberührt.
  • 7.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises abhängig zu machen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nur im Ausnahmefall unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
  • 7.7 Der Käufer hat der Gesellschaft die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere muss die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken (auch bei vermeintlich vollständiger Zerstörung) zur Verfügung gestellt werden. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache unabhängig vom Zustand zurückzugeben.
  • 7.8 Die Gesellschaft ist berechtigt, im Fall des unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen die entstandenen Kosten (z.B. Prüf- und Transportkosten) ersetzt zu verlangen.
  • 7.9 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Sonstige Haftung

  • 8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  • 8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gesellschaft nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden selbst aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • 8.3 Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden (etwa falscher Anwendung des Gerätes) erfolgt sind. Ebenso nicht für Schäden aus nicht zu vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattformen des Online-Shops entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets oder Telekommunikationsleitungen, UMTS Übertragung).
  • 8.4 Die Gesellschaft haftet in keinem Fall dafür, dass der jeweilige Nutzer der Medizintechnik eine korrekte, ordnungs- und fachgemäße Anwendung beim Patienten vollzieht. Hierunter ist insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, die (nicht korrekte) Anwendung der Ware auf eine nicht seitens der Gesellschaft ausdrücklich ausgewiesenen Produktklasse zu verstehen (z.B. Verwendung eines Produkts, welches nach Anweisung der Gesellschaft nicht in den Kontakt mit Wunden oder inneren Körperflächen kommen darf/kann, gleichwohl im Rahmen der Beanstandung/ Anwendung dies geschieht und sich sodann beispielsweise ein Wundinfekt mit Folgezuständen bildet). Der Käufer stellt die Gesellschaft von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter frei, sofern diese nicht auf einer vertragswidrigen Leistung seitens der Gesellschaft aus diesem Vertragsverhältnis beruhen und eine direkte Haftung der Gesellschaft ge-genüber dem Dritten dem Grunde nach möglich ist.
  • 8.5 Die Gesellschaft haftet nicht für Bestellungen von Kunden, die unter dem Einsatz von unrechtmäßig erlangten Zahlungs- oder sonstigen Auftragsdaten (z.B. „Phishing“ von Kreditkartendaten, Identitätstäuschung, etc.) getätigt wurden.
  • 8.6 Soweit die Haftung von der Gesellschaft ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  • 8.7 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. Verjährung

  • 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln, soweit kein gesetzlicher Sonderfall vorliegt, ein Jahr ab Ablieferung (bzw. soweit zulässig ab Gefahrübergang).
  • 9.2 Vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Vertraulichkeit

  • 10.1 Die Gesellschaft und der Kunde sind verpflichtet, auch über das Ende dieses Vertrages hinaus, über Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.
  • 10.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen,
    • 10.2.1 die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    • 10.2.2 die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; oder
    • 10.2.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  • 10.3 Der Kunde und die Gesellschaft beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten werden nur insoweit erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich und nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder Sie eingewilligt haben.
  • 10.4 Nähere Informationen gewährt die Datenschutzerklärung der Gesellschaft.

11. Weiterentwicklung

  • 11.1 Die Gesellschaft ist ein innovatives Unternehmen, welches seine Produkte im Bereich der Medizintechnik fortentwickeln und stetig verbessern möchte. Die Gesellschaft beabsichtigt daher, die praktischen Erfahrungen ihrer Kunden mit dem Produkt zu sammeln und auszuwerten, um das Produkt ständig zu überprüfen, zu verbessern und um damit eine noch bessere Leistung für den Kunden und eine noch bessere Versorgung des Patienten zu erreichen.
  • 11.2 Die Gesellschaft strebt insoweit zur Fortentwicklung ihrer Produkte ein Register bzw. eine Auswertung über die vollzogenen Anwendungen ihrer Produkte an. Um dies zu erreichen, ist die Weiterleitung der Patienteninformationen seitens der Kunden an die Gesellschaft notwendig. Die Kunden werden daher in regelmäßigen Abständen die Informationen an die Gesellschaft weiterleiten, sofern der Kunde die Informationen rechtmäßig unter Beachtung der DSGVO und des BDSG erhoben hat und die Informationen tatsächlich anonymisiert und nicht individualisierbar der Gesellschaft weitergeleitet werden.
  • 11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass in keinem Fall die Informationen zur Individualisierbarkeit der Patienten führen sollen oder können, vielmehr lediglich Informationen wie das Alter, das Geschlecht und der Verlauf der Anwendung des Produktes ausreichend sind.

12. Sonstiges

  • 12.1 Durch diese Vereinbarung oder einer Vereinbarung im Rahmen der sonstigen Vertragsbeziehung wird weder ein Gesellschaftsverhältnis oder Vertreterverhältnis, noch irgendein sonstiges gesellschaftsrechtliches Verhältnis zwischen den Vertragsparteien begründet.
  • 12.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
  • 12.3 Auf den Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) sowie unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anzuwenden.
  • 12.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungen der Gesellschaft ist – sofern zulässig – Köln.
  • 12.5 Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der so zu ersetzenden Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung im Fall einer Regelungslücke.

Köln, Stand Juli 2018